In einfacher Form wird er bei der Taufe vollzogen
Der Exorzismus besteht aus Gebeten sowie Segens- und Beschwörungsformeln. In einfacher Form wird er bei der Taufe vollzogen. Der sogenannte feierliche oder „Große Exorzismus“ darf laut dem Kirchenrecht von 1983 nur nach Genehmigung des zuständigen Bischofs von einem geeigneten Priester vorgenommen werden.
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