Vortrag und Diskussion mit Corinna Gekeler, Autorin von «Loyal dienen»
11.12.2017 – 19:00 – 21:00 Uhr
Uni Duisburg-Essen – Campus Essen
Darf die Kirche als Arbeitgeberin diskriminieren? weiterlesen
Vortrag und Diskussion mit Corinna Gekeler, Autorin von «Loyal dienen»
11.12.2017 – 19:00 – 21:00 Uhr
Uni Duisburg-Essen – Campus Essen
Darf die Kirche als Arbeitgeberin diskriminieren? weiterlesen
Das kirchliche Arbeitsrecht sieht keine Tarifkonflikte vor. Doch in einer katholischen Klinik wurde nun gestreikt.
Anachronistische Privilegien in der Diskussion
Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes garantiert auch die Freiheit, sich keiner Religion zuzuwenden. Das nimmt etwa ein Drittel der hier lebenden Bevölkerung für sich in Anspruch. Trotzdem genießen die römisch-katholische und die evangelischen Kirchen massive Privilegien – auch und gerade im Bildungs- und Hochschulbereich.
MitarbeiterInnen in kirchl. Einrichtungen dürfen unter bestimmten Umständen streiken. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und erklärte damit das strikte Streikverbot im Kirchenrecht für ungültig. Die Sonderrechte der Kirchen ließ das Gericht aber unangetastet.