Wie groß ist die Lobbymacht der Kirchen?
Die Werte des Zusammenlebens sind menschlich
IBKA-Pressemitteilung vom 20.10.2015
„Die immer noch anhaltende Diskussion über die erstmalige Aufnahme eines Gottesbezuges in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist ein Rückschritt in die Zeit der Einheit von Thron und Altar.“ sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein im IBKA.
Satirische Religionskritik als Einladung zur Emanzipation
Mit der Frage, wo politische Kunst zwischen Freiheit und Zurückhaltung ihren Platz findet, setzt sich das aktuelle Heft (2/2015) der atheistischen Zeitschrift MIZ auseinander.
Glaubensvermittlung versus Bildungsauftrag – Gehört bekenntnisorientierter Religionsunterricht in die Schule?
IBKA-Pressemitteilung vom 07.01.2015
Bei Pegida handelt es sich nicht um ein Eintreten gegen islamistische Gewalt und Intoleranz, sondern um schlecht verhüllte Fremdenfeindlichkeit.
Pegida: Fremdenfeindlichkeit unter dem Deckmantel der Islamkritik weiterlesen
Rechtstradition fortgesetzt
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass die Kirchen weiterhin inakzeptable Sonderrechte genießen. Das Gericht räumte einer kathol, Klinik ein derart weitreichendes Selbstbestimmungsrecht ein, das eine Wiederheirat als Kündigungsgrund zulässt.
Was Lesben und Schwule tun müssen, um in den Himmel zu kommen
Vortrag mit anschl. Diskussion im Rahmen des QUEER-LIFE Duisburg – Freitag, 14. November 2014
Lesereise mit Carsten Frerk
In die Frage der Öffentlichkeit von Kirchenfinanzen ist in den vergangen zwei Jahren Bewegung geraten.
5 Termine im November in NRW und Niedersachsen:
Unter dem Titel veröffentlichte Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA, auf dem Portal „Die Freiheitsliebe“ einen Debattenbeitrag zur sukzessiven Einführung des islamischen Religionsunterrichtes. Er verdeutlicht, dass der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ein aus den Taschen aller Steuerbürger finanziertes Privileg der Religionsgemeinschaften ist und dass die Erweiterung dieses Privilegs – anstelle seiner Abschaffung – einen Rückschritt in den Feudalstaat „von Gottes Gnaden“ bedeutet.