„Werden jede Möglichkeit zu Ermittlungen nutzen“
In diesem Land bestimmt die Kirche nicht, zu welchen Archiven Staatsanwaltschaften Zugang haben. Kirchenrecht bricht nicht unsere Strafprozessordnung – Staatsanwaltschaften können selbstverständlich auch in kirchlichen Einrichtungen durchsuchen und beschlagnahmen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) im ZDF-Interview
„Jeder, der in diesem Zusammenhang tätig ist, muss auch wissen, dass das aktive Vertuschen solcher Taten im Einzelfall die Strafbarkeit wegen Strafvereitelung nach sich ziehen kann“, sagte die Bundesjustizministerin. Lambrecht kündigte an, bei der Aufarbeitung des Skandals genau hinzuschauen. „Da, wo der Staat handeln kann, beispielsweise durch Ermittlungen, werden wir jede Möglichkeit nutzen“, so Lambrecht.