
Die Staatsleistungen nach Art. 140 GG, die seit 1919 beendet werden sollen, belaufen sich im Jahr 2017 auf 524 Millionen Euro. Diese pauschalen Zuwendungen zahlen alle Bundesländer (außer Hamburg und Bremen). Seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind bisher insgesamt rund 17 Milliarden Euro an die beiden großen Kirchen gezahlt worden.

Nach den Recherchen von Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) sind auch für 2017 die Staatsleistungen nach Art. 140 GG entsprechend der Beamtenbesoldung gestiegen und belaufen sich derzeit auf 523.912.215 Euro.
Es sind die in den Haushaltsplänen der Bundesländer genannten Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland, die seit 1919 (Artikel 138 der Weimarer

Reichsverfassung) beendet werden sollen. Es sind Geldleistungen, die in Staat-Kirche-Verträgen sowie Konkordaten vereinbart wurden und jährlich entsprechend der Beamtenbesoldung angepasst werden. Sie erfolgen formal ohne Zweckbestimmung (auch wenn ihnen ursprünglich einmal eine detaillierte Personal- und Sachkostenberechnung zugrunde gelegen hat) und ohne Prüfung durch die Rechnungshöfe. (Die Soll-Zahlen der Haushaltspläne entsprechen deshalb auch den Ist-Zahlen der Haushaltsrechnungen.)

In den einzelnen Bundesländern sind die Zahlungen unterschiedlich hoch und betragen pro Kopf der Bevölkerung 6,38 Euro, mit einer Spannbreite von 66 Cent (im Saarland) bis 15,04 Euro in Sachsen-Anhalt.
- FOWID – Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland und der Welt
Staatsleistungen 2017
vollständiger Beitrag auf FOBID-Homepage - Datenblatt Staatsleistungen 2017 – (PDF-Download – 48.87 KB)
- MGEN-Podcast Folge 2017.03
Thema u.a.: Man kennt sich, man hilft sich: Bundestag möchte keine Kommission zur Evaluierung der Staatsleistungen an die Großkirchen - Bundestag ignoriert weiterhin Verfassungsauftrag
Keine Sichtung der Staatsleistungen – hpd 10.3.2017 - Umstrittene Staatsleistungen
Milliarden-Segen für die Kirchen
Die Linkspartei möchte die hohen Zahlungen an die Kirchen ablösen – so wie es das Grundgesetz verlangt. Andere Parteien haben es damit nicht eilig. – die taz 7.3.2017 - Wikipedia „Staatsleistung“